Erziehungshilfen

SEPiA steht mit seinen pädagogischen Fachkräften und über 20-jähriger Erfahrung für passgenaue und individuelle Erziehungshilfen. Wir sehen unsere Hauptaufgabe darin, jedes Kind und jeden Jugendlichen je nach Bedarf in seiner Entwicklung bestmöglich zu fördern. Dabei beziehen wir immer seine Familie und sein Umfeld mit ein. Bei den Erziehungshilfen zeichnen wir uns durch hohe Kompetenz und fachliche Qualitätsabsicherung aus. Wir arbeiten mit unterschiedlichsten Fachkräften (Psychologen, Sozialarbeiter, Erzieher …), die über 20 Sprachen sprechen.

Die Gesetzesgrundlage aller ambulanten Hilfen zur Erziehung ist §27 SGB VIII.


Begleitender Umgang     §18 SGB VIII

Ziel der Umgangsbegleitung ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Kontakte zwischen Kind und dem Umgangssuchenden.
Wir haben hierfür ein 3-Phasen-Modell entwickelt, das die Kompetenzen der Eltern im Umgang mit dem Kind/den Kindern fördert und ihnen somit verhilft den Umgang zukünftig selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Ein weiteres Ziel des begleiteten Umgangs ist die Ausweitung bis in den Sozialraum des Umgangssuchenden zu begleiten und das Wohl des Kindes sicherzustellen. 



Erziehungsbeistandschaft     §30 SGB VIII

Bei der Erziehungsbeistandschaft unterstützen wir fokussiert das Kind oder den Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezuges zu seiner Familie in seiner Selbständigkeit und stärken die emotionalen, wie auch sozialen Fähigkeiten.  



Sozialpädagogische Familienhilfe     §31 SGB VIII

Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe soll erreicht werden, dass die Familie gut im alltäglichen Leben zurechtkommt. Im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ arbeiten unsere Fachkräfte zielorientiert mit der Familie konkret an bestehenden Problemfeldern, wie z.B. Erziehungsschwierigkeiten, Umgang mit Ämtern oder Behörden  



Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung     §35 SGB VIII

Bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung unterstützen wir Jugendliche bei der allgemeinen Bewältigung des Alltags. Hierzu zählt vor allem die Wohnungssuche, die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit, den Umgang und die Klärung der finanziellen Situation, sowie die Freizeitgestaltung. Soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung sind dabei die wichtigsten Ziele.  



Hilfe für Junge Volljährige und Nachbetreuung     §41 SGB VIII

Die Hilfe für junge Volljährige wird dann erforderlich, wenn stark belastende Konflikte, oder keine tragbaren sozialen Beziehungen vorhanden sind. Auch Jugendliche, die bis zur Volljährigkeit in einer Jugendhilfeeinrichtung gelebt haben, können als Anschlussmaßnahme Hilfe für junge Volljährige beantragen. Hier unterstützt unser Team den jungen Menschen bei seiner Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortlichen Lebensführung. 



Soziale Gruppenarbeit     §29 SGB VIII

Die soziale Gruppenarbeit ist als Hilfe im Lebensfeld für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren gedacht, die aufgrund ihrer Entwicklung soziales Lernen in der Gruppe benötigen.
Das Angebot zielt außerdem auf die Förderung und Nutzung der Ressourcen in der Familie, sowie im Sozialraum ab. Hierbei steht die Stabilisierung der sozialen und emotionalen Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen im Vordergrund. 


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